Unter der Firma „Freiwillige Schweineassekuranz des Kantons Thurgau“ besteht mit Sitz in Weinfelden eine im Handelsregister eingetragene Genossenschaft mit unbegrenzter Dauer im Sinne von Art. 828 ff. des Schweizerischen Obligationenrechtes.

Die Genossenschaft bezweckt die
Versicherung von Schweinebeständen
gegen

  • Schäden durch ansteckende, infektiöse Krankheiten
  • Akute, gehäufte Tierverluste nicht infektiöser Ursache
          
    (auf Entscheid der Verwaltung).

Ausgeschlossen sind Schäden durch Tierseuchen im Sinne der eidgenössischen und der kantonalen Tierseuchengesetzgebung, bei denen vom Staat Tierentschädigungen geleistet werden.

Die Versicherung leistet in den versicherten Fällen einen Beitrag für Tierverluste und einen Beitrag an die Kosten der vom Tierarzt eingesetzten und verordneten Medikamente.

Mitglied der Genossenschaft können natürliche und juristische Personen sein, die mindestens zehn Mast- oder vier Zuchtschweine halten oder sich in der Verwaltung der Genossenschaft engagieren.

 


Freiwillige Schweineassekuranz-Genossenschaft des Kantons Thurgau