Generalversammlung
Das oberste Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung. Sie legt die Statuten fest, wählt die Kontrollstelle sowie die Mitglieder der Verwaltung und aus deren Mitte den Präsidenten, den Vizepräsidenten, den Aktuar und den Kassier.
Verwaltung
Die Geschäfte der Genossenschaft werden von der Verwaltung geführt.
Die Verwaltung besteht aus sieben bis neun Personen. Die Mehrheit dieser Personen muss Wohnsitz in der Schweiz haben und Schweizer Bürger sein.
Mit Ausnahme der Wahl des Präsidenten, Vizepräsidenten, Aktuars und Kassiers konstituiert sich die Verwaltung selber. Die Verwaltung kann sich für die Geschäftsführung ein Reglement geben.
Kontrollstelle
Die Kontrollstelle prüft, ob die Buchführung, die Jahresrechnung der Genossenschaft sowie die diesbezüglichen Anträge der Verwaltung mit Gesetz und Statuten übereinstimmen
Die Kontrollstelle besteht aus drei Rechnungsrevisoren und einem Stellvertreter. Als Kontrollstelle kann auch eine Treuhandgesellschaft gewählt werden. Die Revisoren brauchen nicht Genossenschafter zu sein.
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