Neu-Regelung Bonus / Versicherte mit mehreren Ställen
(Februar 2009)

Die Verwaltung hat aufgrund des positiven Versicherungsgeschäfts der letzten Jahre und des anhaltenden Vermögensertrags entschieden, dass  der Rabatt für bonusberechtigte Bestände (= 2 Jahre schadenfrei)  bis auf weiteres 100% betragen soll. Die Versicherten erhalten auf jeden Fall eine Rechnung (auch wenn die Rechnungssumme ‘Null’ ist) da die Rechnung gleichzeitig die Funktion des Versicherungsnachweises inne hat.

Ebenfalls hat die Verwaltung mit dem neuen Tarifblatt 2009 klare Regelungen/Weisungen erlassen betreffend Handhabung mehrerer Ställe bei ein und dem selben Versicherungsnehmer. Die dafür zulässigen Wahl-Optionen sind im Tarifblatt 2009 geregelt.

Neues Reglement für das Versicherungsgeschäft
(August 2008)

Mit dem neuen - per 22.8.2006 in Kraft getretenen - Reglement besitzt die Verwaltung nun ein klares Regelwerk, nach dessen Vorgaben das Versicherungsgeschäft abgewickelt und durch die Verwaltung zu fällenden Entscheide geregelt sind. Das akutelle/neue Reglement liegt zum Download bereit.

Neu-Regelung Eintrittsgelder
(Februar 2004)

Die Verwaltung hat im Hinblick auf das Versicherungsjahr 2004 beschlossen, dass Tierhalter für die Bemessung allfälliger Eintrittsgelder die bisher versicherten Bestände nach einem im aktuellen Tarifblatt 2004 definierten Verhältnis umzurechnen.

Download des aktuellen Tarif-/Leistungsblatts!

 

Pressemitteilung zum 100-Jahr-Jubiläum
(Mai 2001)

Mit einer Jubiläumsfeier in der Kartause Ittingen beging die Freiwillige Schweineassekuranzgenossenschaft des Kantons Thurgau am 18. Mai 2001 ihr 100-Jahr-Jubiläum. Die Festschrift zeigt eindrücklich die positive Entwicklung der Genossenschaft – wenngleich nur ein Kreis von Insidern den wahren Wert dieser Organisation zu erkennen scheint.”    -> gesamter Presseartikel

 


Freiwillige Schweineassekuranz-Genossenschaft des Kantons Thurgau